Zum Hauptinhalt springen

Balkonkraftwerk & PV-Anlage: Warum die Anmeldung Pflicht ist und was Sie beachten müssen

Immer mehr Kundinnen und Kunden entscheiden sich für eigenen Solarstrom – ob als kleines Balkonkraftwerk auf der Terrasse oder als größere Photovoltaikanlage auf dem Dach. Dabei wird häufig übersehen, dass beide Anlagentypen einer gesetzlichen Meldepflicht unterliegen. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, worauf es ankommt.

Zwei Verfahren, ein Grundsatz: Die Anmeldepflicht

Fachlich wird zwischen zwei Verfahren unterschieden: dem regulären Netzanschlussverfahren für klassische PV-Anlagen und dem vereinfachten Verfahren für steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerke). Unabhängig davon, welches Verfahren greift, gilt: Jede Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Rechtsgrundlage dafür ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Verbindung mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Für uns als Netz- bzw. Anschlussbetreiber ist dabei jede Anlage zunächst eine ganz normale Verbrauchsstelle mit allem, was dazugehört: Kundendaten, Stammdaten und Tarife. Zusätzliche Angaben, wie eine Bankverbindung müssen hinterlegt werden, wenn eine Vergütung stattfinden soll. Somit kann auch eine kleine Anlage wie ein Balkonkraftwerk eine Vergütung erhalten, da diese dann denselben Bedingungen unterliegt, wie eine große Anlage. Im Falle einer Anlagenvergütung kommt zusätzlich eine technische Prüfung durch einen unserer Mitarbeiter hinzu, bevor der Netzanschluss final freigegeben wird. Diese sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung erfordert das Vorhandensein aller dafür notwendigen Unterlagen.

Ab wann wird es "groß"?

Steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerke) bis 2.000 Watt Modulleistung und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung fallen unter das vereinfachte Verfahren. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich um eine reguläre PV-Anlage. Dafür ist das Regulare Netzanschlussverfahren notwendig, das durch einen Elektroinstallateur durchgeführt wird. Erst ab dieser Größenordnung kommt außerdem die Möglichkeit einer Einspeisevergütung ins Spiel, die über die reguläre Anmeldung beantragt werden kann. Sie erhalten die gesetzlich vereinbarten Konditionen der Einspeisevergütung in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren zu gleichbleibenden Bedingungen. Mit einem zusätzlichen Batteriespeicher können Sie den selbst erzeugten Strom zudem optimal für sich nutzen.

Wer sich für eine größere Anlage entscheidet, sollte mit Installateurkosten in Abhängigkeit der Anlagengröße von bis zu 3.000 Euro rechnen. Holen Sie sich dafür vorab Kostenvoranschläge bei möglichen Firmen ein und vergleichen Sie diese.

Die Vier-Wochen-Frist ohne Ausnahme

Egal ob Balkonkraftwerk oder große PV-Anlage, die Anmeldung muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen! Diese Frist gilt nicht nur für die Erstanmeldung, sondern auch für:

  • einen Betreiberwechsel (z. B. bei Umzug oder Verkauf der Anlage),
  • eine Erweiterung der bestehenden Anlage,
  • die Abmeldung, wenn die Anlage endgültig außer Betrieb genommen wird.

Wer diese Fristen versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 MaStRV in Verbindung mit § 5 MaStRV. Die Bundesnetzagentur kann dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen (§ 95 Energiewirtschaftsgesetz). In der Praxis werden solche Bußgelder selten in dieser Höhe verhängt. Das Risiko sollte jedoch niemand auf die leichte Schulter nehmen, denn die Anmeldung ist in wenigen Minuten erledigt und schützt zusätzlich vor Problemen im Schadens- oder Versicherungsfall.

Balkonkraftwerke – Was sonst noch wichtig ist

Ein Balkonkraftwerk ist ausschließlich für den Eigenbedarf gedacht und nicht für die gezielte Einspeisung und Vermarktung von Solarstrom! Außerdem gilt: An einem Hausanschluss darf nicht mehr als ein Balkonkraftwerk betrieben werden. Wer eine zweite Anlage installieren möchte, benötigt dafür eine gesonderte technische und rechtliche Prüfung.

Unsere Empfehlung für Sie

Beide Anlagentypen, ob steckerfertiges Balkonkraftwerk oder reguläre Dachanlage, unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Melden Sie Ihre Anlage daher rechtzeitig und vollständig im Marktstammdatenregister an, am besten direkt nach der Inbetriebnahme. So vermeiden Sie nicht nur ein mögliches Bußgeld, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Anlage korrekt in unserem System als Verbrauchsstelle geführt wird und reibungslos funktioniert.

Bei Fragen zur Anmeldung Ihrer Anlage steht Ihnen unser EEG-Team unter 03464/ 558-130 gerne zur Verfügung.