Netzanschluss.
Allgemeine Bedingungen
Die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss Gas können durch Rechtsverordnungen nach § 17 Abs. 3 EnWG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) festgelegt werden. Als solche wurde die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I Nr. 50 Seite 2485) festgelegt.
Anpassung Netzanschlussverträge Niederspannung/Niederdruck
auf Basis § 29 Abs. 1 NAV / NDAV und § 115 EnWG
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung / Niederdruckanschlussverordnung (NAV / NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV / NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns oder mit MEAG / Mitgas als unseren Rechtsvorgängerinnen abgeschlossenen Netzanschlussverträgen in Niederspannung / Niederdruck an unseren Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV / NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV / AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV / NDAV erfolgt mit Wirkung auf den 01.07.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Zusätzlich gelten für den Netzanschluss an das Gasnetz die AGB für Netzzugang und Gastransport in das Gasversorgungsnetz der SWS und die Ergänzenden Bedingungen der SWS.
Durch die Unzulässigkeitserklärung der Einzelbuchungsvariante durch die Bundesnetzagentur wird im Netzgebiet der SWS eine Transportabwicklung in der Einzelbuchungsvariante nicht mehr angeboten.
Netzanschlussvertrag Gas
Anlage 1 - Preisblatt zu EB zur NDAV 2024
Anlage 3 - Niederdruckanschlussverordnung
Anlage 4 - Ergänzende Bedingungen nach NDAV
Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas)
Netzanschlussvertrag Gas MHD
AGB Gas
Für den Netzanschluss- Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung einer Gaskundenanlage - gelten im Versorgungsbereich der Stadtwerke Sangerhausen GmbH nachfolgende Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas).
Biomethangaseinspeisung