Netzanschluss.
Allgemeine Bedingungen / Preise
Die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss sind in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.November 2006, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50, geregelt.
Sie werden im Netzgebiet der Stadtwerke Sangerhausen GmbH ab 08.11.2006 angewendet.
Anpassung Netzanschlussverträge Niederspannung/Niederdruck
auf Basis § 29 Abs. 1 NAV / NDAV und § 115 EnWG
Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung / Niederdruckanschlussverordnung (NAV / NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV / NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns oder mit MEAG / Mitgas als unseren Rechtsvorgängerinnen abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung / Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV / NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV / AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV / NDAV erfolgt mit Wirkung auf den 01.07.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschlusskunden mit registrierender Leistungsmessung AGB Netzkunde Strom können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen. Zusätzlich gelten für den Netzanschluss die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sangerhausen GmbH.
Anlage 1 - Preisblatt zu EB zur NAV 2024
Anlage 3 - Niederspannungsanschlussverordnung
Anlage 4 - Ergänzende Bedingungen zur NAV
Technische Anschlussbedingungen TAB 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Ergänzung zur TAB 2019 des BDEW für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TR Direkt- und Wandlermessung
Allgemeine Bedingungen Paragraph 14a
Die Kosten der Hausanschlüsse werden bezogen auf die örtlichen Gegebenheiten individuell kalkuliert. Nach Einreichung der Anmeldung für den Anschluss an das Niederspannungsnetz erhalten Sie kostenlos ein Angebot, in dem die Anschluss- und Inbetriebsetzungskosten benannt werden.
Mindestanforderungen
„Ab 01.05.2019 wenden wir die „TAB 2019 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz vom März 2019“ als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) an.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o.g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.“
Diese Richtlinien sind über den VDE-Verlag GmbH, Vertriebsabteilung, Rebstöcker Straße 59, 60326 Frankfurt am Main, Fax: 069 6304 359 erhältlich.
- Technische Richtlinien für den Netzbetrieb (Strom)
- Vordrucke für Anmeldeverfahren finden Sie [HIER]
Die jeweils gültige Unfallverhütungsvorschrift für "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (derzeit DGUVA3) können Sie bei den Berufsgenossenschaften beziehen. Diese finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) (www.bgetem.de).
Die Richtlinien für Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sind der VDE-AR-N 4105 2018-11 zu entnehmen. Die TAR sind über den VDE-Verlag erhältlich (www.vde.com).
Für unveränderte Bestandsanlagen gelten:
TAB Niederspannung 2012
Erzeugungsanlagen MS-Netz
Ergänzung Erzeugungsanlagen MS-Netz