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Hinweis: Werbeschreiben zum Smart-Meter-Einbau

 

Stadtwerke Sangerhausen informieren über Werbeschreiben zum Einbau von Smart Metern (Stand: Oktober 2026)

Derzeit erhalten Haushalte Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen (Marke der metrify smart metering GmbH), die den Einbau von Smart Metern durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber bewerben. Dazu haben uns Rückfragen erreicht. Die Schreiben werden nicht im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken versandt.

Ein Angebot anzunehmen ist freiwillig. Die im aktuellen DMG-Schreiben genannte Anfragefrist ist eine Terminvergabe des Anbieters, keine gesetzliche Frist.

Wer ist für meinen Stromzähler zuständig?

Die Stadtwerke Sangerhausen GmbH ist in ihrem Netzgebiet grundzuständiger Messstellenbetreiber. Als solcher ist sie für den gesetzlich vorgesehenen Einbau und Betrieb der Messeinrichtungen verantwortlich.

Daneben können Sie als Anschlussnutzer grundsätzlich auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen.

Besteht für Ihre Messstelle eine Einbaupflicht, erfolgt der Einbau durch uns oder durch den von Ihnen gewählten Anbieter.

Wer ein Angebot erhält, sollte prüfen, ob es sich um Werbung, eine freiwillige Vertragsoption oder eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme handelt.

Unser Tipp: Lassen Sie sich durch kurze Fristen nicht unter Druck setzen. Prüfen Sie bei jedem Angebot Einbaukosten, laufende Entgelte und Mindestvertragslaufzeiten. Im aktuellen DMG-Schreiben sind das 0 € Einbau, 99 € brutto im Jahr für den Messstellenbetrieb und 24 Monate Mindestlaufzeit (laut Fußnote).

Wann ist ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme insbesondere für folgende Fälle vor:

  • Stromverbrauch: mehr als 6.000 kWh pro Jahr im maßgeblichen Durchschnitt.
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Stromerzeugungsanlagen: beispielsweise Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen und Vorgaben zum Rollout greifen.

Auch wenn für Ihre Messstelle ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben ist, müssen Sie mit keinem bestimmten Anbieter einen Vertrag abschließen. Die gesetzliche Einbaupflicht trifft zunächst den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Auch außerhalb der verpflichtenden Einbaufälle kann ein intelligentes Messsystem unter bestimmten Voraussetzungen angeboten oder eingebaut werden.

Welche Kosten entstehen?

Für den Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Die zulässigen Entgelte hängen unter anderem vom Stromverbrauch, der Anlagenleistung und der Art der Messeinrichtung ab.

Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Sangerhausen gelten laut den veröffentlichten Preisangaben folgende Konditionen:

  • Moderne Messeinrichtung: 25,00 Euro brutto pro Jahr im Standardfall
  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): im Rahmen der gesetzlichen Preisobergrenzen, abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung.

Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem sind unterschiedliche Produkte; ihre Preise sind nicht unmittelbar vergleichbar. Zusätzliche Leistungen können gesonderten Entgelten unterliegen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Preisblätter und die gesetzlichen Regelungen.

Beim regulären Zählertausch durch die Stadtwerke Sangerhausen GmbH fallen für den standardmäßigen Einbau keine zusätzlichen Installationskosten an.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie ein Schreiben zum Einbau eines Smart Meters erhalten haben und unsicher sind, ob Handlungsbedarf besteht, können Sie sich an die Stadtwerke Sangerhausen wenden. Wir helfen Ihnen, die Situation einzuordnen und offene Fragen zu klären. Unabhängige Informationen bieten auch die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur.

Stadtwerke Sangerhausen GmbH
Kundenservice: 03464 / 558 160
Allgemeine Anfragen: 03464 / 558 0