Zum Hauptinhalt springen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „2 VIP-Tickets - Oktoberfest Sangerhausen“

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die

Stadtwerke Sangerhausen GmbH

Alban-Hess-Straße 29

06526 Sangerhausen

nachfolgend „Stadtwerke Sangerhausen" genannt.

Das Gewinnspiel wird über die offiziellen Facebook- und Instagram-Auftritte der Stadtwerke Sangerhausen durchgeführt.

2. Gewinn und Gewinnspielzeitraum

Verlost werden einmal zwei VIP-Tickets für das Oktoberfest in Sangerhausen (Friesenstadion) am 10. Oktober 2026 im Gesamtwert von insgesamt 100 Euro.

Das Gewinnspiel beginnt am 22. September 2026 mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrags und endet am 29. September 2026 um 23:59 Uhr.

Maßgeblich für die rechtzeitige Teilnahme ist der Zeitpunkt des Kommentars unter dem jeweiligen Gewinnspielbeitrag.

Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und bereits vor Beginn des Gewinnspiels Vertragspartner eines aktiven Kundenvertrags bei der Stadtwerke Sangerhausen GmbH waren.

Die Kundeneigenschaft wird nicht bei allen Teilnehmenden im Vorfeld abgefragt, sondern ausschließlich bei der ausgelosten Person vor endgültiger Bestätigung des Gewinns geprüft.

Mitarbeitende der Stadtwerke Sangerhausen GmbH sowie Personen, die unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels befasst sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Abschluss eines neuen Vertrags oder vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

4. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt, indem die teilnehmende Person während des Gewinnspielzeitraums unter dem offiziellen Gewinnspielbeitrag auf Facebook oder Instagram die im Beitrag gestellte Gewinnspielfrage beantwortet.

Pro Person und Plattform wird höchstens eine Teilnahme berücksichtigt. Eine Teilnahme sowohl auf Facebook als auch auf Instagram ist möglich.

Das Folgen der Facebook- oder Instagram-Seite der Stadtwerke Sangerhausen ist ausdrücklich keine Voraussetzung für eine Teilnahme oder einen Gewinn.

Das Teilen des Gewinnspielbeitrags sowie das Markieren anderer Personen ist ebenfalls keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Kommentare, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform verstoßen oder beleidigende, diskriminierende, extremistische oder sonstige unangemessene Inhalte enthalten, können von der Teilnahme ausgeschlossen und gegebenenfalls gelöscht werden.

Mehrfach- oder automatisierte Teilnahmen, Manipulationsversuche sowie die Nutzung erkennbarer Fake-Accounts können zum Ausschluss führen.

5. Ermittlung des Gewinners

Nach Ende des Gewinnspielzeitraums wird unter allen gültigen Teilnahmen nach dem Zufallsprinzip eine Gewinnerin oder ein Gewinner ermittelt.

Die Auslosung wird intern nachvollziehbar dokumentiert.

Anschließend wird die ausgeloste Person über das Social-Media-Profil, mit dem sie am Gewinnspiel teilgenommen hat, zur Kontaktaufnahme mit den Stadtwerken Sangerhausen aufgefordert beziehungsweise per Direktnachricht kontaktiert.

Die ausgeloste Person hat anschließend 48 Stunden Zeit, sich über einen offiziellen Kommunikationsweg der Stadtwerke Sangerhausen zurückzumelden.

6. Prüfung der Kundeneigenschaft

Vor der endgültigen Gewinnbestätigung wird geprüft, ob die ausgeloste Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Hierzu werden ausschließlich die zur Identifikation und Prüfung erforderlichen Angaben abgefragt, insbesondere Vor- und Nachname sowie Kunden- oder Vertragskontonummer.

Diese Angaben sind nicht öffentlich unter dem Gewinnspielbeitrag zu veröffentlichen, sondern ausschließlich über den von den Stadtwerken Sangerhausen GmbH genannten direkten Kommunikationsweg zu übermitteln.

Kann die Kundeneigenschaft nicht bestätigt werden, bestand das Kundenverhältnis erst nach Beginn des Gewinnspiels oder meldet sich die ausgeloste Person nicht innerhalb der genannten Frist zurück, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird erneut nach dem Zufallsprinzip ausgelost.

7. Gewinnübergabe

Nach erfolgreicher Prüfung der Teilnahmeberechtigung stimmen die Stadtwerke Sangerhausen die Übergabe beziehungsweise Bereitstellung der beiden VIP-Tickets direkt mit der Gewinnerin oder dem Gewinner ab.

Etwaige Zutritts- oder Teilnahmebedingungen des Veranstalters des Oktoberfests gelten unabhängig von diesem Gewinnspiel und sind von der Gewinnerin beziehungsweise dem Gewinner sowie der Begleitperson zu beachten.

Kosten, die über den ausdrücklich beschriebenen Gewinn hinausgehen, insbesondere An- und Abreise oder sonstige persönliche Ausgaben, sind nicht Bestandteil des Gewinns.

8. Veröffentlichung der Gewinnerin oder des Gewinners

Eine öffentliche Nennung, Markierung oder Verlinkung der Gewinnerin oder des Gewinners in einem Beitrag, Kommentar oder einer Story sowie die Veröffentlichung von Fotografien, etwa anlässlich der Gewinnübergabe, erfolgen ausschließlich nach vorheriger, gesonderter und freiwilliger Einwilligung der betroffenen Person.

Diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für den Erhalt des Gewinns und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass hierdurch der Gewinnanspruch berührt wird.

9. Vorzeitige Beendigung und Änderungen

Die Stadtwerke Sangerhausen behalten sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund anzupassen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen nicht beeinflussbaren Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bereits entstandene Ansprüche werden hiervon nicht berührt, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

10. Haftung

Die Stadtwerke Sangerhausen haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Stadtwerke Sangerhausen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Störungen der genutzten Plattformen, technisch bedingte Verzögerungen sowie Beiträge, die aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs der Stadtwerke Sangerhausen nicht übermittelt werden.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich soweit verarbeitet, wie dies zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.

Eine Nutzung der im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten für Newsletter, Telefonwerbung, E-Mail-Werbung oder andere zusätzliche Marketingmaßnahmen erfolgt nicht aufgrund der Gewinnspielteilnahme.

Weitere Informationen enthält der gesonderte Datenschutzhinweis zum Gewinnspiel unter https://www.stadtwerke-sangerhausen.de/datenschutz-oktoberfest-vip-2026.

12. Hinweis zu Facebook und Instagram

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird weder von Facebook noch von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Durchführung des Gewinnspiels ist ausschließlich die Stadtwerke Sangerhausen GmbH.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (Ergänzung:) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: September 2026