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Änderungen bei der Meldung von Ein- und Auszügen

Informationen zum 24 Stunden Lieferantenwechsel.

 

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft: Der Wechsel des Stromanbieters muss künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein.

Grundlage ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 20a Abs. 2 EnWG die bundesweite Umsetzung geregelt – mit Auswirkungen für Netzbetreiber, Energieversorger und auch für Sie als Kunde/-in.

Hier erfahren Sie alles Wissenswertes zur neuen Regelung.

Häufig gestellte Fragen zum 24 Stunden Lieferantenwechsel

Was bedeutet „24 Stunden Lieferantenwechsel“?

Ab 6. Juni 2025 haben Kunden schneller Klarheit beim Anbieterwechsel. Zu diesem Stichtag treten für Stromversorger neue Regelungen zum Lieferantenwechsel in Kraft. Diese sollen gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen (also den Datenaustausch zwischen Ihrem alten und neuen Energieversorger) innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind.

Was ist bei der Meldung von Ein- oder Auszügen zu beachten?

Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich. Wenn Sie einen Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 14 Tage vor Ihrem geplanten Umzug oder bei uns zu melden.

Wie melde ich meinen Umzug bzw. Lieferantenwechsel zukünftig richtig?

Damit bei Ihrem Umzug auch der Wechsel des Stromanbieters reibungslos verläuft, stehen Ihnen bei uns mehrere Wege zur Verfügung:

  • • Persönlich in unserem Kundencenter
  • • per E-Mail an
  • • telefonisch unter 03464 558 160
  • • in unserem Kundenportal unter: Meine Energielieferverträge > Service > Auszug melden

Folgende Angaben benötigen wir für die weitere Bearbeitung:

  • • Ihre vollständige Anschrift
  • • Ein- oder Auszugsdatum
  • • Ihre Zählernummer oder idealerweise Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
  • • Zählerstand und Ablesedatum

Bitte übermitteln Sie uns zeitnah nach der Wohnungsübergabe den aktuellen Zählerstand. Dieser wird bei der Wohnungsübergabe auf Ihrem Übergabeprotokoll dokumentiert und dient als Grundlage für Ihre Ummeldung. Sie können auch gerne unser Übergabeprotokoll nutzen:https://www.stadtwerke-sangerhausen.de/files/pdf_service/formulare/Uebergabeprotokoll.pdf

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?

Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nach- oder Vermieters in Rechnung gestellt wird.

 Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß §20a Abs. 2 EnWG erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns im Voraus darüber informieren.

Wir bei Versäumnis der Anmeldung die Stromversorgung unterbrochen?

Nein, Ihre Stromversorgung bleibt durchgehend gesichert. Wird jedoch die Frist zur Anmeldung eines neuen Vertrages überschritten, werden Sie in die Grundversorgung eingestuft.

Was bedeuten die neuen Regelungen für meinen bestehenden Vertrag?

Durch die Neuregelung haben Sie die Möglichkeit besonders schnell, beispielsweise auf veränderte Lebensumstände, zu reagieren.

Beachten Sie jedoch: Ihre vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen. Das heißt, obwohl der Wechsel technisch innerhalb eines Tages möglich ist, kann er durch vertragliche Bindungen verzögert werden.

Wie funktioniert der Lieferantenwechsel zu SWS?

Ein Wechsel zu uns ist ganz einfach: Mit Hilfe des Tarifrechner auf der Homepage wählen Sie Ihren Wunschtarif und können diesen direkt online abschließen.

Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter für Sie. Nach Prüfung durch Ihren bisherigen Lieferanten erhalten wir das Lieferende, melden Ihre Netznutzung beim Netzbetreiber an und informieren Sie über den schnellstmöglichen Lieferbeginn.

Was ist die Marktlokation (MaLo)?

Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, z.B. einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet. Jede Marktlokation besitzt eine eigene MaLo-ID, die zur eindeutigen Identifikation dient (ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann).

Eine Marktlokation kann mehrere Zähler umfassen (z.B. einen Zähler für Haushaltsstrom und einen für Wärmepumpenstrom). Die MaLo-ID bleibt immer gleich, auch bei einem Zählerwechsel.

Wo findet man die Marktlokation (MaLo)?

Ihre MaLo-ID ist eine 11-stellige Nummer, die Sie künftig auf Ihrem Begrüßungsschreiben, Ihrer Vertragsbestätigung und auf Ihrer Jahresabrechnung  (auf Seite 2) finden.

Auszug aus Schreiben mit Anzeige der MaLo-ID

Bleibt die Marktlokation bei einem Umzug gleich?

Nein, bei einem Umzug bleibt die Marktlokation nicht gleich. Die MaLo ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID an der neuen Anschrift.

 

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