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Kundeninformation - Anpassung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme ab 1. April 2024

Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung zur finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher auf 7 % für Gas und Fernwärme beschlossen. Die befristete Steuerminderung war bis zum 31. März 2024 vorgesehen.

Demnach steigt die Mehrwertsteuer ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 %. Damit erhöhen sich die Preise, ohne dass diese Preisänderungen vom Versorger beeinflussbar sind.

Die Rückkehr zum regulären Steuersatz erfolgt für Sie als unser Kunde zu einem sinnvollen Zeitpunkt, denn die erste Heizperiode des Jahres ist größtenteils beendet. Erfahrungsgemäß machen die ersten drei Monate des Jahres ca. 45 % des gesamten Jahresverbrauchs aus. Damit wird ein Großteil der tatsächlichen Kosten mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% abgerechnet.

Müssen Sie als Kunde tätig werden?

Um Sie möglichst lange zu entlasten, führt unser System für alle Abrechnungen, die ab April 2024 gestellt werden, automatisch eine rechnerische (temperaturnormierte) Abgrenzung Ihres Verbrauches zum 31.03.2024 durch. So kann bis dahin der ermäßigte Steuersatz von 7% angewendet werden. Eine Meldung Ihres Zählerstandes ist somit nicht erforderlich.

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze haben wir bereits in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt. Sie können Ihren Abschlag auch jederzeit selbst im Kundenportal anpassen.



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