2024JAN
Preisänderung zum 1. März 2024 für den Tarif Grundversorgung Strom
Preisänderung zum 1. März 2024 für den Tarif Grundversorgung Strom
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
gemäß §5 und §5a der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) haben wir die allgemeinen Preise der Grundversorgung neu ermittelt.
Ab 01.03.2024 fließen die vom 13.12.2023 kurzfristig erhöhten Netzentgelte, sowie die am 22.12.2023 veröffentlichte, korrigierte §19 Umlage in die Kalkulation ein.
Die ab 01.03.2024 geltenden Preise sind in den folgenden Gegenüberstellungen der neuen und alten Preise aufgeführt.
Grundversorgung Strom | Gültig ab 01.03.24 |
Gültig bis 29.02.24 |
|
Verbrauchspreis (brutto, in Cent/kWh) | |||
Eintarifzähler | 39,35 Ct/kWh | 38,20 Ct/kWh | |
Zweitarifzähler | 40,42 Ct/kWh | 39,27 Ct/kWh | |
Schwachlast-Arbeitspreis* | 37,33 Ct/kWh | 36,18 Ct/kWh | |
Grundpreis (brutto, in Euro je Jahr) | |||
Eintarifzähler | 142,80 €/Jahr | 142,80 €/Jahr | |
Zweitarifzähler | 142,80 €/Jahr | 142,80 €/Jahr |
* Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Die aufgeführten Preise Strom enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (derzeit 19%) und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
(Stand 12.01.2024)
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