Update zu den Preisbremsen
Verzögerung bei der Umsetzung der Preisbremsengesetze (Stand 24.02.2023)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die enormen Preissteigerungen für die Energie stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat. Diese Entlastungen sollen ab dem Monat März 2023 zur Anwendung kommen und auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 gelten. Zur Umsetzung der Regelungen der Preisbremsengesetze sind Anpassungen der Abrechnungssoftware erforderlich. Unseren Softwareanbieter, wie auch alle anderen, stellt das vor sehr große Herausforderungen, die so umfangreich sind, dass eine fristgerechte Umsetzung nicht möglich ist.
Was bedeutet das für Sie?
Die Stadtwerke Sangerhausen GmbH wird die Festlegungen der Preisbremsengesetze vollständig, jedoch leider nur zeitversetzt umsetzen können. Der Abschlag für den Monat März 2023 ist in der bisherigen Höhe zu leisten. Sofern Sie von einer Entlastung betroffen sind, gehen Ihnen diese, auch rückwirkend ab Januar, nicht verloren.
Die Informationen für Ihre Verbrauchsstelle zu den für Sie individuell geltenden Preisbremsen und den damit verbundenen Entlastungen erhalten Sie zeitnah.
Bitte sehen Sie von einer Anpassung der Abschläge ab.
Wir bitten aufgrund der Verzögerungen um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zur Preisbremse [HIER]
Ihre Stadtwerke Sangerhausen GmbH
ENERGIE. Natürlich von uns.