Wissenswertes.

Erfahren Sie wissenwerte Informationen rund um die Themen Contracting und Energiesparen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Beanstandungen und Beschwerden

Haben Sie Anregungen und Beanstandungen?
Wir möchten zufriedene Kunden. Sollte dennoch einmal etwas nicht passen, freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns melden. Denn damit geben Sie uns die Möglichkeit, besser zu werden.
Bitte senden Sie Beanstandungen rund um das Thema Energieversorgung per Post, Fax oder E-Mail an uns:

Stadtwerke Sangerhausen GmbH
Alban-Hess-Straße 29
06526 Sangerhausen
Fax : 03464 558 199

 

Innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Beschwerde bekommen Sie eine Antwort von uns. Auch wenn wir Ihre Beanstandung nicht anerkennen können, erhalten Sie in derselben Frist auf schriftlichem oder elektronischem Weg eine Begründung dafür. Hintergrund: Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Streitbeilegungsverfahren in den Bereichen Strom und Erdgas
Ein Kunde (Verbraucher) ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstr.133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240-0, Telefax: 030/2757240-69, E-Mail: , Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.  Der Lieferant wird den Kunden über die Anschrift und Internetadresse der Schlichtungsstelle auf jeder Rechnung sowie im Internet unter www.stadtwerke-sangerhausen.de informieren.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den  Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas,  Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: .

Streitbeilegungsverfahren in den Bereichen Wärme und sonstige Dienstleistungen
Zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen Wärme und sonstige Dienstleistungen können Sie ebenfalls ein Schlichtungsverfahren beantragen. Ihr Ansprechpartner ist dann die bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich vorher mit unserem Unternehmen in Verbindung gesetzt haben und keine Lösung gefunden wurde, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. Kontakt
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon: 07851 79579-40 Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Streitbeilegung aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitschlichtungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgenden Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail-Adresse ist: info(at)stadtwerke-sangerhausen.de