Aktuelles.

Vorläufige Netzentgelte Strom und Gas ab 1. Januar 2020


Information des Netzbetriebes Strom
Information des Netzbetriebes Gas


Die Stadtwerke Sangerhausen GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Bei den nachfolgenden Entgelten handelt es sich um voraussichtlich gültige Netzentgelte. Die Stadtwerke Sangerhausen GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass bis zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2020 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können.
Die tatsächlich ab dem 1. Januar 2020 geltenden Netzentgelte wird die Stadtwerke Sangerhausen GmbH rechtzeitig vor dem 1. Januar 2020 an dieser Stelle veröffentlichen.

vorläufige Netzentgelte Strom
vorläufige Netzentgelte Gas