Formulare.

Die wichtigsten Formulare auf einem Blick.

Die folgenden Formulare bitte ausfüllen und auf dem Postweg an uns senden oder geben Sie die Unterlagen persönlich bei uns ab.

Stadtwerke Sangerhausen GmbH
Alban-Hess-Straße 29
06526 Sangerhausen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne Unterschrift eingehende Formulare nicht bearbeiten können.


Formulare für An- und Abmeldungen (Umzug)

SEPA-Basis-Lastschriftmandant
Anmeldung zur Belieferung von Energie
Übergabeprotokoll

Formulare für Netzzugang und Hausanschluss

Anmeldung – Netzanschlüsse (Strom-, Gas- und Wärmeversorgung)
Sperrauftrag Gas
Entsperrauftrag Gas
Antrag auf Befundprüfung eines Messgerätes

Formulare für Installateure

Plombenöffnungsmeldung
Anzeige Gerätewechsel Gas
Bescheinigung über eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung für Gas-Hausinstallationen

Grundversorger.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Grundversorger für die Kernstadt und alle Ortsteile ist die Stadtwerke Sangerhausen GmbH.

Der Grundversorger für die Ortsteile Oberröblingen, Riestedt und Wippra ist die Stadtwerke Sangerhausen GmbH.

Am 1. Juli 2018 wurde gemäß § 36 Absatz 2 EnWG für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31.Dezember 2021 im Netzgebiet der Stadtwerke Sangerhausen GmbH die Stadtwerke Sangerhausen GmbH, Alban-Hess-Straße 29 in 06526 Sangerhausen als Grundversorger für Erdgas festgestellt.

Am 1. Juli 2021 wurde gemäß § 36 Absatz 2 EnWG für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31.Dezember 2024 im Netzgebiet der Stadtwerke Sangerhausen GmbH die Stadtwerke Sangerhausen GmbH, Alban-Hess-Straße 29 in 06526 Sangerhausen als Grundversorger für Erdgas festgestellt.



 Gasgrundversorgungsverordnung - Gas GVV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Sangerhausen GmbH zur Gas GVV
Preisblatt und Vereinbarung über Abrechnungszeitraum nach § 40 Abs.3 EnWG


Hinweise auf die Schlichtungsstelle ENERGIE sowie auf den Verbraucherservice der BNetzA für den Bereich Gas

Schlichtungsstelle ENERGIE
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0
Fax: 030 / 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail:


Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 - 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
Mail:


Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 8. November 2006 sind die folgenden Verordnungen in Kraft getreten:

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und über die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und über die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Der Gesetzgeber hat für Altverträge eine Anpassungszeit von 6 Monaten vorgesehen. Damit werden diese Verordnungen spätestens ab 9. Mai 2007 Rechtsgrundlage für alle Verträge mit Haushaltskunden in der Grund- und Ersatzversorgung. Die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung (AVBElt) und Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV) verlieren für die genannten Verträge ihre Gültigkeit. Nicht davon betroffen sind Lieferverträge für Rosenstrom Haushalt, Rosenstrom Tag und Nacht, Gemeinschaftsanlagen, Wärmepumpen und Sonderabkommen Erdgas. Die angegebenen Verordnungen sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sangerhausen GmbH können auf unserer Homepage und in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Selbstverständlich erhalten Sie auch bei Bedarf von den Mitarbeitern unseres Unternehmens gern weitere Auskünfte.

Mai 2007

Netzanschluss.

Allgemeine Bedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss Gas können durch Rechtsverordnungen nach § 17 Abs. 3 EnWG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) festgelegt werden. Als solche wurde die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I Nr. 50 Seite 2485) festgelegt.

Anpassung Netzanschlussverträge Niederspannung/Niederdruck
auf Basis § 29 Abs. 1 NAV / NDAV und § 115 EnWG

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung / Niederdruckanschlussverordnung (NAV / NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV / NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns oder mit MEAG / Mitgas als unseren Rechtsvorgängerinnen abgeschlossenen Netzanschlussverträgen in Niederspannung / Niederdruck an unseren Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV / NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV / AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV / NDAV erfolgt mit Wirkung auf den 01.07.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Zusätzlich gelten für den Netzanschluss an das Gasnetz die AGB für Netzzugang und Gastransport in das Gasversorgungsnetz der SWS und die Ergänzenden Bedingungen der SWS.

Durch die Unzulässigkeitserklärung der Einzelbuchungsvariante durch die Bundesnetzagentur wird im Netzgebiet der SWS eine Transportabwicklung in der Einzelbuchungsvariante nicht mehr angeboten.

Netzanschlussvertrag Gas
Anlage 1 - Preisblatt zu EB zur NDAV 2024
Anlage 3 - Niederdruckanschlussverordnung
Anlage 4 - Ergänzende Bedingungen nach NDAV
Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas)

Netzanschlussvertrag Gas MHD
AGB Gas

AGB Gastransport

Für den Netzanschluss- Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung einer Gaskundenanlage - gelten im Versorgungsbereich der Stadtwerke Sangerhausen GmbH nachfolgende Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas). 

Biomethangaseinspeisung

 

Installateurverzeichnis.

Gemäß der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Anlagen, die ans Netz der STADTWERKE SANGERHAUSEN angeschlossen sind, nur durch uns selbst oder durch ein in unserem Installationsverzeichnis gelisteten Installationsunternehmen errichtet, geändert beziehungsweise instandgehalten werden. 

Alle in unserem Verzeichnis eingetragenen Installationsfirmen sind zur Ausführung der benannten Arbeiten an unseren Anlagen autorisiert.

Übersicht Installateure-GAS

Struktur- & Netzdaten.

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Gasnetz:

Technischer Bereich

Leiter Gasversorgungsnetz und Wärmeverteilung

  
Christian Herout
Telefon: 03464 / 558-171

Die Stadtwerke Sangerhausen GmbH ist Gasnetzbetreiber für die Kernstadt und die zum Stadtgebiet gehörenden erdgasversorgten Ortsteile Oberröblingen und Riestedt sowie Wippra.

Gasnetz

Technische Daten
Energiewirtschaftliche Daten

Grundversorgung gemäß § 36 EnWG

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG Zeitraum: 01.01.2019 bis 31.12.2021 (Feststellung aller drei Jahre jeweils zum 01.07. für die nächsten drei Kalenderjahre)

Grundversorger für die Kernstadt und die erdgasversorgten Ortsnetze Oberröblingen, Riestedt und Wippra ist die Stadtwerke Sangerhausen GmbH.

Netzzugang.

Allgemeines

Das Netz der Stadtwerke Sangerhausen GmbH ist dem Marktgebiet der Gaspool Balancing Service GmbH zugeordnet.

Zur Unterstützung der Vereinheitlichung von Verträgen und Vertragsabwicklungen sind die Stadtwerke Sangerhausen GmbH der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß §20 Abs 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" beigetreten.

Lieferantenrahmenvertrag
Sperr- / Entsperrauftrag
Verfahrensspezifische SLP-Parameter

Für die Netznutzung ab Druckstufe Mitteldruck gelten folgende Verträge und Formulare:

Netzanschlussvertrag
Netzanschlussnutzungsvertrag

Netzentgelte

Mit dem im Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (Gas NZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (Gas NEV) ist der rechtliche Rahmen für den Netzzugang festgelegt. Für die Nutzung des Gasnetzes der Stadtwerke Sangerhausen GmbH sind entsprechende Entgelte festgelegt und von der Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas Sachsen-Anhalt genehmigt worden. Diese Preise sind in der nachfolgenden pdf-Datei nachzulesen bzw. können als solche heruntergeladen werden.

Preisblatt Netznutzung Erdgas (gültig ab 01.01.2024)
Preisblatt Netznutzung Erdgas (gültig ab 01.01.2023)
Preisblatt Netznutzung Erdgas (gültig ab 01.01.2022)
Preisblatt Netznutzung Erdgas (gültig ab 01.01.2021)

 
Sonstige Leistungen für Haushalt und Gewerbekunden

Preisblatt für sonstige Leistungen (gültig ab 01.04.2024)
Preisblatt für sonstige Leistungen (gültig ab 01.01.2023)

Messstellenbetrieb

Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung durch einen fachkundigen Dritten

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas

Berechnung des Gasverbrauchs

Berechnungsvorschriften für den Verbrauch von Erdgas

Gasberechnung

Abrechnungsbrennwerte

Veröffentlichung der Abrechnungsbrennwerte gemäß § 40 Gasnetzzugangsverordnung vom 03.09.2010


Abrechnungsbrennwert SLP 2024 - Ortsteil Riestedt
Abrechnungsbrennwert SLP 2023 - Ortsteil Riestedt
Abrechnungsbrennwert SLP 2022 - Ortsteil Riestedt
Abrechnungsbrennwert SLP 2021 - Ortsteil Riestedt

Abrechnungsbrennwert SLP 2024 - Ortsteil Oberröblingen
Abrechnungsbrennwert SLP 2023 - Ortsteil Oberröblingen
Abrechnungsbrennwert SLP 2022 - Ortsteil Oberröblingen
Abrechnungsbrennwert SLP 2021 - Ortsteil Oberröblingen

Abrechnungsbrennwert SLP 2024 - Kernstadt Sangerhausen
Abrechnungsbrennwert SLP 2023 - Kernstadt Sangerhausen
Abrechnungsbrennwert SLP 2022 - Kernstadt Sangerhausen
Abrechnungsbrennwert SLP 2021 - Kernstadt Sangerhausen

Abrechnungsbrennwert SLP 2024 - Ortsteil Wippra
Abrechnungsbrennwert SLP 2023 - Ortsteil Wippra
Abrechnungsbrennwert SLP 2022 - Ortsteil Wippra
Abrechnungsbrennwert SLP 2021 - Ortsteil Wippra

Brennwert RLM 2024
Brennwert RLM 2023
Brennwert RLM 2022
Brennwert RLM 2021
Brennwert RLM 2020